Aktiv gegen Union Busting

Union Busting - ätzende Methoden gegen Gewerkschaften, Betriebsräte und Beschäftige
Torben Ackermann erklärt Union Busting am Beispiel des Brot-Back-Unternehmens Götz Brot aus Würzburg: Interview auf Radio Dreyeckland vom 12.3.2015 (12:58 min.)

In Deutschland sind Netzwerke aus Anwälten, Unternehmensberatern, Personalmanagern und Detektiven aktiv.
Ihr Ziel ist es, unabhängige Organisierung von Arbeitern und Angestellten zu verhindern. Sie wenden sich gegen Einzelne, wie gegen ganze Belegschaften.

Union Busting – Was ist das?

Der Begriff „Union Busting“ kommt aus dem Amerikanischen. Das bedeutet wörtlich: „Gewerkschaften plattmachen“. Union Busting richtet sich in Deutschland auch gegen Betriebsräte, Vertrauensleute, kritische Arbeiter_innen und präventiv auch gegen Organisierung unter Kollegen, die erst im Entstehen begriffen ist.

In den USA ist das Union Busting oder auch Union Avoidance (Gewerkschaftsvermeidung) eine eigenständige milliardenschwere Industrie. In einer neutraleren Form nennt sie sich „Labor Relations Consulting“ (Beratung für Arbeitsbeziehungen).

In Deutschland ist seit etwa 2001 ein Geflecht aus einschlägigen Netzwerken entstanden, in dem sich folgende Akteure intensiv über bewährte Methoden zur Gewerkschafts- und Betriebsratsvermeidung austauschen: Unternehmensberater, Rechtsanwälte, Personalabteilungen (Human Resources), Detekteien, Leiharbeitsfirmen, Think-tanks und „wissenschaftliche“ Institute. Wer nach den Gründen für die feststellbare Verrohung in deutschen Arbeitsverhältnissen fragt, sollte sich diese Netzwerke und ihre Protagonisten genauer ansehen.

Wir definieren Union Busting wie folgt:

Union Busting ist die gezielte Anwendung und modulare Kombination von Praktiken, um arbeitgeberunabhängige Organisierung und Interessenvertretung in einem Betrieb, einer Branche oder eines Staates zu unterbinden, auszuhebeln oder im Entstehen zu be- und verhindern.

Union Busting wird sowohl betrieben, um den erreichten Status quo an Kollektivität, Mitbestimmung und arbeitsrechtlichem Schutz anzugreifen, wie auch, um Organisierungsbemühungen von Beschäftigten möglichst im Keim zu ersticken. Dazu gehören sehr häufig Maßnahmen gegen einzelne Meinungsführer aus der Belegschaft, insbesondere Mitglieder von Vertretungsorganen oder Gewerkschaften, mit dem Ziel, diese zu diskreditieren, zu isolieren, zu entlassen.

Hinzu kommen direkte Maßnahmen, um die Organisierbarkeit von Beschäftigten zu erschweren und die Legitimität etwa von Streiks, Betriebsräten oder Gewerkschaften insgesamt in Frage zu stellen. Ziel der Anstrengungen ist die größtmögliche unternehmerische Gestaltungsfreiheit bei der Nutzung menschlicher Arbeit.

Union Busting geht oft Hand in Hand mit Versuchen, eine Belegschaft nach Kosten- und Effizienzgesichtspunkten zu optimieren und solche Arbeitnehmer zu identifizieren und auszusondern, die im Raster der Verantwortlichen und ihrer Berater als zu teuer, zu langsam, unflexibel, unangepasst oder delinquent erscheinen.

Neben direkten Maßnahmen gegen Beschäftigte, Vertretungsorgane und Gewerkschaften gehören die Beeinflussung oder Verhinderung von Medienberichten, die Einflussnahme auf Gesetzgebung und Rechtsprechung und Rechtslehre sowie die Etablierung von Überzeugungen und Verhaltensmustern zum Arbeitsfeld des Union Busting.

Mehr dazu:

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